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Miet- und Vertragsbedingungen

§1. Mietzins

Der Mietzins richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Maßgebend ist die bei Vertragsabschluß gültige Preisliste. Der Mietpreis gilt stets ab und bis Vermieterstation. Der Tag der Anmeldung wie auch der Tag der Rückgabe gelten jeweils als ganzer Tag. Wird die Mietsache an einem anderen Ort übergeben oder abgeholt, so sind dafür die im Vertrag ausgewiesenen Kosten zusätzlich zu zahlen. Im Mietpreis sind enthalten, die gesetzliche Mehrwertsteuer, Verschleißreparaturen, Wartung soweit diese nicht, auf unsachgemäße Nutzung zurück zu führen sind. Die Betriebskosten der Mietsache insbesondere Strom, Kraftstoff und sonstige Kosten gehen zu lasten des Mieters.

§2. Zahlungsbedingungen

Der Mietzins wird fällig nach der vereinbarten Mietzeit. Wird die Mietsache nicht innerhalb der vereinbarten Zeit dem Eigentümer zurück gegeben, verlängert sich die Mietzeit automatisch um einen weiteren Tag. Der Mietpreis und die Kaution ist in Bar zu entrichten. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, zahlungsfähig zu sein und die Mietkosten und evtl. Reparaturen in bar zahlen zu können. Bei Überweisung wird Skonto Abzug nicht akzeptiert.Tritt der Mieter aus Gründen, die von Ihm zu vertreten sind, vom Vertrag zurück oder nimmt er die Mietsache nicht in Anspruch, ohne vom Vertrag zurückzutreten, so ist er verpflichtet, dem Vermieter ohne Nachweis Aufwendungsersatz in Höhe des durchschnittlichen Schadens von 50% des Vertragswertes zu ersetzen.

§3. Kaution

Der Vermieter verlangt vor Übergabe der Mietsache die im Vertrag vereinbarte Kaution. Die Kaution beinhaltet etwaige Selbsbeteiligungskosten im Schadenfall. Die Kaution erhält der Mieter bei einwandfreier Rückgabe der Mietsache nach Abzug der Mietkosten zurück. Der Vermieter ist zur Aufrechnung mit Forderungen die aus der Rückgabe der Mietsache herrühren berechtigt. Eine Rückzahlung der Kaution entbindet den Mieter nicht von der Haftung für später festgestellte Schäden oder Verluste.

§4. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten entstehen. Insbesondere für Schäden die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung zurückzuführen sind. (z.B. durch Überlastung der Anlage oder Flüssigkeitsschäden durch alkoholisierte Gäste, oder Regen, Tau, Frost, UV, sowie der unsachgemäße Betrieb der Generatoren) Der Mieter haftet auch für Schäden die aus Vernachlässigung seiner Sicherungspflichten der Mietsache gegen Diebstahl, unbefugte in Gebrauchnahme oder eigene Reparaturversuche oder Eingriffe in die Geräte entstehen, bis zum Wiederbeschaffungswert vor Schadenseintritt, auch für Wertminderung, Gutachterkosten, Bergungskosten, Rückholkosten bis Vermieterstation und Mietausfall. Der Mieter haftet für von Ihm angeschlossene Geräte (z.B. PC, Laptop, Smartphones, USB-, Mp3-, CD-, DVD- Player u. Musikinstrumente sowie sonstige DJ- Hardware u. Mikrofone mit Überträger und auch Stromverbraucher am Generator) für die Kompatibilität mit den Mietgeräten und Schäden die daraus resultieren. Eine Abtretung der Mieterhaftung an Dritte ist ausgeschlossen. Ausreichende Bedienungsanleitungen und Sicherheitshinweise zum sachgemäßen Gebrauch der Mietsache standen bei Vertragsabschluß zur Verfügung. Der Mieter haftet auch für Einwirkungen der Mietsache auf Lebewesen und Umwelt, sowie Streitigkeiten mit Dritten durch die Mietsache.

§5. Haftung des Vermieters

Der Vermieter überlässt dem Mieter technisch einwandfreie und gewartete Geräte nebst Zubehör zum vertragsgemäßen Gebrauch. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die aus einer Nichtverwendbarkeit der Mietsache entstehen. Sofern diese vor Übergabe nicht erkennbar gewesen ist. Hat der Vermieter den Ausfall der Mietsache zu verantworten, bleibt dem Vermieter die Möglichkeit der Nachbesserung bzw. adäquaten Ersatz zu leisten. Der Mieter kann nur die Differenz der Mietkosten der Mietsache gelten machen.

§6. Lieferungen

Ist im Vertrag die Lieferung und Abholung vereinbart, liefert der Vermieter die Anlage, nur insoweit sich der Veranstaltungsort nach der Straßenverkehrsordnung mit einem KFZ anfahren lässt. Der Mieter hat gegebenenfalls entsprechende Durchfahrts- Genehmigungen vorzulegen. Die Berechnung der Anfahrts- und Abholkosten richtet sich nach der Wegstrecke aus einem Routenplaner gem. der gültigen Preisliste.

§7. Auf und Abbau am Veranstaltungsort

Ist im Vertrag der Auf- und Abbau vereinbart, wird der Vermieter vor Ort unter Berücksichtigung verschiedener Sicherheitsbestimmungen die Mietsache, aufstellen und einrichten lassen. Der Vermieter haftet nicht für Beschädigungen oder Rückstände am Veranstaltungsort. (z.B. durch einschlagen von Nägeln, Schrauben, Reißzwecken oder Klebeband für Deko oder Sicherheit) Er handelt immer auf Weisung des Mieters. Dieser hat sich vorher zu informieren und eine Freigabe einzuholen. Liegt der Veranstaltungsort weiter als 5 Meter vom Lieferfahrzeug entfernt und die Mietsache muss getragen werden, (lange Treppenhäuser, oder Gartenwege) wird das Aufstellen der Anlagen nach Aufwand, bzw. Stundenlohn auch nachträglich gem. gültiger Preisliste berechnet.

§8. Programm Service

Ist im Vertrag für die Dauer der Veranstaltung, die Betreuung der Anlagen nach einem Programm vereinbart (z.B. Video oder Musik einspielen). Haftet der Vermieter nicht für versäumte aber geplante Ereignisse (z.B. Hochzeitstanz um 22:00), aufgrund von unvorhersehbaren plötzlichen  Schwierigkeiten oder technischen Pannen. Live-Veranstaltungen sind Situationsdynamisch und Situationsabhängig und manchmal anders wie geplant. Der Vermieter haftet nicht für einen anderen Programmablauf, er oder ein Beauftragter ist zur Improvisation berechtigt. Der Mieter kann den Programm Service jeder Zeit abkündigen, dieser ist bis zur Abkündigung gem. gültiger Preisliste zu begleichen. Inhaltlich enttäuschte, schwierige oder betrunkene Gäste sind kein Mangel oder Reklamationsgrund.

§9. Herstellung von Videoaufnahmen

Ist im Vertrag die Herstellung von Videoaufnahmen vereinbart, haftet der Vermieter nicht für falsch belichtete, unscharfe Aufnahmen oder falsche Kameraeinstellungen. Die Herstellung von TV oder HD Qualität ist ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Professionalität erfüllt nur ein Fotograf oder eine Filmagentur zu anderen Preisen und Bedingungen, wenden Sie sich bei Bedarf an diese. Videoaufnahmen ohne Filmbeleuchtung sind Live  Dokumentationen und halten Situationen mit herkömmlichen Verbraucher-Equipment nur fest. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf Publikumsreaktionen und kann daher nicht jede Situation auf Video festhalten. Der Vermieter ist aber bestrebt, bestmögliche und interessante Aufnahmen zu machen, oder machen zu lassen. Der Mieter erhält eine Kopie der Roh-Aufnahmen in digitaler Form auf einem Speichermedium. Das Schneiden bzw. Herstellen einer ansehbaren Filmdokumentation auf DVD Disk mit Menü und Cover wird gesondert nach Aufwand berechnet. Hier können Folgekosten entstehen. Die maximale Auflösung einer Videodokumentation ist zurzeit auf 1920x1080 begrenzt. Ein Anspruch auf Umtausch  oder Minderung kann  hier nicht geltend gemacht werden.

§10. Rückgabe

Die Mietsache muss  am vereinbarten Ort und Zeitpunkt zurückgegeben werden. Die Mietsache ist in technisch einwandfreiem und sauberen Zustand zurück zu geben. Jede Art der Beschädigung der Mietsache oder Streitigkeit mit Dritten, gleich aus welchem Grund, ist dem Vermieter zu melden. Wird die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Abrechnung des abgeschlossenen Mietpreistarifes. Vielmehr hat er ab dem nächsten Tag der Anmietung, also auch rückwirkend bis zum Tag der Anmietung der Mietsache den Mietpreis zu zahlen, der bei einer Tagesmietung berechnet wird. Verlängert sich die Mietzeit auf drei Tage, aufgrund der unterlassenen Rückgabe, wird vom Vermieter Strafanzeige gestellt. Eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 250,00 €uro wird zusätzlich verlangt.

§11. Einsatzort

Die Mietsache darf überall in der Bundesrepublik Deutschland verwendet werden. Eine Ausfuhr ins Ausland ist untersagt.

§12. Gerichtsstand

Der Gerichtstand bei Unstimmigkeiten, die aus diesem Vertrag resultieren, ist immer Kassel.

§13. Schriftform

Verbindliche Erklärungen bezüglich Abweichender oder ergänzender vertraglicher Vereinbarungen wird der Vermieter nur in Schriftform entgegen nehmen oder abgeben.

§14. Datenschutz gem. DSGVO

Der Vermieter verlangt vor Vertragsabschluß die Vorlage des Personalausweis vom Mieter. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Vermieter gem. der gesetzl. Aufbewahrungsfristen gespeichert und an Dritte weitergegeben werden, wenn:
a) weitere Waren, Dienstleistung von Dritten zur Vertragserfüllung disponiert werden müssen.
b) die bei Anmietung gemachten Angaben unrichtig sind.
c) die Mietsache nicht fristgerecht zurück gegeben wird.
d) das gerichtliche Mahnverfahren wegen unterlassener Zahlung eingeleitet werden muss.

§15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Miet- und Vertragsbedingungen unwirksam werden, so soll hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Abweichende oder vertragliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.




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