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Anlagen in Kassel und Umgebung

Schöne Grillplätze

An dieser Stelle finden Sie öffentliche Grillplätze in der Kasseler Umgebung die man sehr günstig mieten kann. Die jeweiligen Ansprechpartner sind über die angegebene Telefonnummer zu erreichen. Reservieren Sie rechtzeitig einen dieser Plätze. Fragen Sie, wer diesen Grillplatz mit Getränken beliefert, oft ist dieser Lieferant auch der günstigste und holt das Leergut anschließend wieder ab. Fragen Sie auch nach einem Wasser, Toiletten und Stromanschluss auf diesem Platz. Viele Grillplätze sind von den Gemeinden wirklich zweckmäßig oder komfortabel ausgestattet und haben sogar Gläser und eine Feuerstelle, sodass man nur noch das Holz mitbringen muss.

Natürlich freuen wir uns über Ihre Hinweise, wenn Sie einen schönen und geeigneten Grillplatz kennen, oder, falls sich etwas geändert hat. Schreiben Sie uns eine E-Mail und wir aktualisieren unsere Liste.

Institution Telefon Ausstattung
Ahnatal - Heckershausen - Oberer Tanzplatz    
Gemeinde Verwaltung
Frau Wegmann
0 56 09 - 80 96 26 Gut ausgestattetes Hüttendorf im Wohngebiet 
Ahnatal - Weimar - Freizeitanlage Bühl    
Gemeinde Verwaltung
Frau Kaufold
0 56 09 - 28 66 Grillhütte im Wohngebiet mit Zugang zum See 
Baunatal - Hertingshausen    
Frau Schmidt 0 56 01- 8 71 65 gut ausgestattete Hütte mit Strom, Theke und Toilette
max. 90 Personen außerhalb gelegen
Breuna - Braunsberghütte    
Heimat und Verkehrsverein Breuna 0 56 93 - 98 98 14 Großes Hüttendorf im Wald an A44 Abfahrt Breuna - Feuerstelle
ca. 100 Personen
Breuna Niederlistingen - Am Goldesberg    
Heimat und Verkehrsverein Breuna 0 56 93 - 98 98 14 Großes Gelände mit Hüttendorf, Wasser, Toilette und Strom - Feuerstelle - Ausblick
ca. 70 Personen
Breuna Oberlistingen - Waldhütte    
Heimat und Verkehrsverein Breuna 0 56 93 - 98 98 14 Großes Gelände mit Hüttendorf - Feuerstelle - Ausblick
ca. 70 Personen
Calden Westuffeln - An der Struth    
Heimat und Verkehrsverein Westuffeln
Herr Waschke
0 56 77 - 15 99 max. 60 Personen
Calden - Lindenrondell    
Gemeinde Calden
Herr Wiedemann
0 56 74 - 65 78 max. 50 Personen
Calden Obermeiser - Rammelsberg    
Gemeinde Calden
Herr Jütte
0 56 77 - 4 37 max. 60 Personen
Eiterhagen Grillplatz    
Verkehrsverein Eiterhagen
Herr Grigat / Herr Hildebrand
0 56 08 - 95 99 54 / 0 56 08 - 30 27 max. 65 Personen ausgestattet mit Theke und Toiletten
Espenau - Freizeitanlage Steinbruch    
Gemeinde Espenau
Frau Motacek
0 56 73 - 99 93 17 70 bis 100 Personen
Fritzlar - Ederau Erlebnisbad    
Stadt Fritzlar
Frau Michalzik
0 56 22 - 98 86 27 max. 200 Personen
Fritzlar Lohne - Am Dachsberg    
Stadt Fritzlar
Herr Werner
0 56 22 - 91 52 06 Großes Gelände im Wald mit offener Hütte, Toilette, Feuerstelle - z. Z. ohne Strom
max. 60 Personen
Fritzlar - Kalkofen    
Stadt Fritzlar 0 56 22 - 91 52 06 70 bis 80 Personen
Fuldabrück Dennhausen    
Gemeinde Fuldabrück
Frau Schade
0 56 65 - 94 63-34 ca. 80 Personen
Fuldabrück Bergshausen - Alter Steinbruch    
Gemeinde Fuldabrück
Frau Schade
0 56 65 - 94 63-34 ca. 50 Personen
Fuldatal Rotwesten - Termenei    
Gemeinde Fuldatal
tlw.Pflegetrupp
05 61 - 9 81 81 26 bis 60 Personen
Großenenglis Borken    
Frau Reiße 0 56 82 - 57 75 Nette gepflegte Hütte mit Theke, Toilette, Freisitz, Feuerstelle
30 bis 80 Personen
Hann. Münden Kattenbühl zw. Hann. Münden und Laubach    
Forstamt Münden 0 55 44 - 9 51 30 Hütte, Toilette, Spielgeräte
bis 300 Personen
Kassel - Nordshausen    
Kulturverein Nordshausen
Frau Gabriel
05 61 - 4 00 14 11 Gehobenes Hüttendorf mit Wasser, Toilette, Strom direkt an der Bundesstraße B258
bis 30 Personen
Kassel - Niederzwehren - Wartekuppe    
Kulturverein Niederzwehren
Herr Delpho
05 61 - 4 24 15 oder 40 23 229 Hüttendorf mit Küche, Theke, Toilette, Feuerstelle im Wohngebiet 
Kaufunger Wald - Steinberg    
Forstamt Münden (8:00 - 13 Uhr) 0 55 44 - 9 51 30 Idyllisch im Steinbruch
bis 40 Personen
Landwehrhagen - Lichte Horn    
Herr Rodekurt 0 55 43 - 30 35 95 Idyllisch im Wäldchen - Ausblick - Hütte, Toilette, Generator, Feuerstelle
ca. 50 Personen
Lohfelden OT Vollmarshausen - Naturfreundehaus    
Naturfreunde e. V.
Herr Schlegel
0 56 08 - 6 06 bis 20 Personen
Lohfelden - Freizeitanlage Herchenbach    
Gemeinde Lohfelden 05 61 - 5 11 02 - 0 bis 60 Personen
Lutterberg - Kleiner Staufenberg    
Herr Petzing 0 55 43 - 16 47 Hütte, Toiletten
bis 200 Personen
Nienhagen - Suffeiche    
Herr Kersten 0 55 43 - 8 92 Hütte mit Sitzplätzen - Feuerstelle
bis 80 Personen
Niestetal Heiligenrode -  Am Viehberg    
Gemeinde Verwaltung 0 56 05 - 9 44 - 20  
Nieste    
Gemeinde Verwaltung Niestetal 05 61 - 5 20 22 33 Feuerstelle, Spielgeräte
bis 100 Personen
Röhrenfurt Grillplatz    
Fam. Döberitz
0 56 61 - 95 21 79 ausgestattet mit Theke und Toiletten - Brauereigebunden
Spiekershausen - Im Steinbruch    
Gemeinde Verwaltung Niestetal
(8:30 bis 12 Uhr)
05 61 - 52 0 26 Hüttendorf im Steinbruch, nahe der Fulda - mit Spielplatz und Feuerstelle ohne Strom und Toilette
bis 100 Personen
Speele - Köhlerhütte    
Herr Kilian 0 55 43 - 6 34 Feuerstelle
bis 40 Personen
Uschlag - Roter Stein (am Steinbruch)    
Herr Haase 0 55 43 - 20 48 Hütte mit 40 Sitzplätzen und Toilette - Feuerstelle
bis 100 Personen
Schauenburg Breitenbach - An der Hainbuche    
Gemeinde Schauenburg 0 56 01 - 9 32 51 20 bis 80 Personen
Schauenburg - Martinhagen    
Gemeinde Schauenburg 0 56 01 - 9 32 51 20 bis 50 Personen
Schauenburg - Hoof    
Gemeinde Schauenburg 0 56 01 - 9 32 51 20 bis 50 Personen
Schauenburg - Elgershausen    
Gemeinde Schauenburg 0 56 01 - 9 32 51 20 bis 80 Personen
Vellmar - Obervellmar Brückenstraße    
Gemeinde Verwaltung
Frau Tillmann
05 61 - 82 92 - 1 59 Große gepflegte Hütte
Vellmar - Frommershausen    
Gemeinde Verwaltung
Frau Tillmann
05 61 - 82 92 - 1 59 50 bis 60 Personen
Wattenbach Grillplatz    
Verkehrsverein Wattenbach
0 176- 834 01 827  Großes Gelände mit Hüttendorf und Toiletten
Wolfhagen - Viesebeck - Am Waldrand    
Stadt Wolfhagen
Herr Markus
0 56 92 - 69 13 25 bis 50 Personen
Wolfhagen - Nothfelden - Auf der Hardt    
Stadt Wolfhagen
Herr Göllner
0 56 92 - 18 57 30 bis 50 Personen
Wolfhagen - Bertramsgrill    
Naturpark
Herr Ickler
0 56 92 - 59 68  
Wolfhagen - Granerberg    
Stadt Wolfhagen
Frau Fülling
0 56 92 - 60 23 41 bis 100 Personen
Wolfhagen - Grüner Grund    
Naturpark 0 56 92 - 57 96 bis 20 Personen
Wolfhagen - Altenhasungen - Im Hiertenbruch    
Stadt Wolfhagen
Herr Giehler
0 56 92 - 82 73 30 bis 50 Personen
Wolfhagen - Istaberg    
Stadt Wolfhagen
Herr Hensel
0 56 92 - 99 53 45 25 bis 50 Personen
Wolfhagen - Ofenberg    
Stadt Wolfhagen
Frau Fülling
0 56 92 - 60 23 41 30 bis 50 Personen
Wolfhagen - Gasterfeld - Philippiendorf    
Stadt Wolfhagen
Frau Griebaum
0 56 92 - 15 40 30 bis 50 Personen
Wolfhagen - Niederelsungen- Waldbühne    
Stadt Wolfhagen
Herr Meister
0 56 06 - 82 70 30 bis 100 Personen
Wolfhagen - Wenigenhasungen    
Stadt Wolfhagen
Herr Schüssler
0 56 92 - 43 20 30 bis 100 Personen
Wolfhagen - Bründersen - Im Lehmbach    
Stadt Wolfhagen
Herr Gochmann
0 56 92 - 9 96 03 11 30 bis 100 Personen
Wolfhagen - Zwickenberg    
Stadt Wolfhagen 0 56 92 - 9 96 03 11 30 bis 50 Personen
Zierenberg - Dörnberghaus - Am Flugplatz    
Stadt Zierenberg 0 56 06 - 51 91 23 Hütte - Feuerstelle - Ausblick
20 Personen
Zierenberg - Oberelsungen    
Stadt Zierenberg
Herr Henrich
0 56 06 - 51 91 23 20 bis 70 Personen
Zierenberg - Oelshausen    
Stadt Zierenberg
Herr Henrich
0 56 06 - 51 91 23 ca. 80 Personen
Allgemeines

Ein Grillplatz ist eine zum Grillen freigegebene Stelle im Freien, bei der sich oftmals auch eine Grillhütte befindet

In den Städten gibt es Grillplätze in Parks oder parkartigen Arealen und in Stadtrandlagen. Außerhalb der Ortschaften findet man Grillplätze an touristischen Routen (z. B. Radwanderwegen).

Oft werden Grillplätze von den jeweiligen Kommunen ausgewiesen und verwaltet. Vor der Benutzung eines solchen Grillplatzes oder auch einer Grillhütte sollte man sich bei der zuständigen Gemeindeverwaltung anmelden. Gerade an Tagen mit Grillwetter ist eine Terminplanung bei der Belegung fest installierter Grillplätze unerlässlich. Im Gegensatz zu den "freien" Grillplätzen, bei denen man sich selbst um einen Grill oder einen Bratrost kümmern muss, ist bei den "festen" Grillplätzen oft ein gemauerter Grill mit Rost vorhanden (auch Holzbänke und Holztische sind keine Seltenheit). Bratgut, Grillkohle, Grillanzünder und andere Grillutensilien müssen sowohl bei "freien" als auch "festen" Grillplätzen selber mitgebracht werden.

Das Betreiben von Grillplätzen in Deutschland wird der Daseinsvorsorge und damit der kommunalen Selbstverwaltung aus Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz zugerechnet werden.[1] Der Kommune steht es dabei vollkommen frei, ob und wie sie die Nutzung kommunaler Grillplätze betreibt oder regelt. Denkbar sind bei der Regelung der Grillplatzordnungen etwa die Rechtsformen von Gemeindesatzungen, Polizeiverordnungen oder auch Allgemeinverfügungen in Form von lediglich auf den Plätzen aufgestellten Schildern.

Rechtlich betrachtet ist in der Bundesrepublik Deutschland ein Grillplatz mit festen Einrichtungen, wie Feuerstellen, eine nicht genehmigungspflichtige Anlage im Sinne des § 3 Absatz 5 Nummer 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Betreibt eine Gemeinde einen Grillplatz hat sie daher gemäß § 22 Absatz 1 BImSchG schädliche Umwelteinwirkungen, wie Geräusche und Geruchsbelästigungen durch Grillplätze, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, erhebliche Belästigungen für die Nachbarschaft herbeizuführen (§ 3 Absatz 1 BImSchG), zu vermeiden, soweit sie nach dem Stand der Technik vermeidbar sind und, sofern dies nicht der Fall ist, auf ein Mindestmaß zu beschränken. Maßstab für die Frage der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen durch Grillplätze ist eine Abwägung der situationsbedingten Umstände des Einzelfalles, wobei insbesondere zu berücksichtigen sind die jeweilige Gebietsart (z.B. Wohngebiet, Außenbereich) und die durch die tatsächlichen Verhältnisse bestimmte Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit der Nachbarn. Ein fester Maßstab besteht hierbei nicht.[3] Besteht eine Grillplatzordnung, so kann diese, z.B. bezüglich zeitlicher Begrenzungen als Maßstab für eine Zumutbarkeit der Belästigungen herangezogen werden. Die Gemeinde ist gegebenenfalls gehalten die Einhaltung der Grillplatzordnung mit polizeirechtlichen Mitteln durchzusetzen. Nachbarn können diesen Einsatz polizeirechtlicher Mittel durch eine allgemeine Leistungsklage vor den Verwaltungsgerichten erzwingen.

Quellen:

1. http://www.jurawelt.com

2. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

3. Verwaltungsgericht Berlin

4. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Die hier gemachten Angaben sind nur zur Anregung gedacht und sind ein kostenloser Service von OSBOX-Kassel. Die selbst recherchierten Anhaltspunkte und Adressen sind aus öffentlichen Anzeigern entnommen und können sich immer wieder ändern, eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird hier nicht gegeben. Das Recht auf Änderung der Angaben bleibt OSBOX - Kassel vorbehalten.




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